Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33
BBU

 

 

Home
Übersicht

BBU erhebt Einspruch gegen geplantes AKW in der Schweiz

(Bonn / Solothurn, Schweiz, 08.07.2010): Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. mit Sitz in Bonn hat fristgerecht gegen den geplanten Bau eines neuen Atomkraftwerks in der Schweiz beim Kanton Solothurn Einspruch erhoben. Damit unterstützt der BBU den Widerstand der Schweizierischen Allianz „Nein zu neuen AKW“. Das neue Atomkraftwerk soll direkt neben dem alten Atomkraftwerk in Gösgen errichtet werden.

Der BBU setzt sich für den weltweiten Sofortausstieg aus der Atomenergie ein. In diesem Sinne hat er Einspruch gegen die Pläne zum möglichen Bau eines AKW Gösgen II erhoben. Der BBU ersucht die Kantonsregierung das Vorhaben zurückzuweisen. Gleichzeitig soll sich der Kanton Solothurn verstärkt für den Einsatz regenerativer Energiequellen engagieren.

In seinem Einspruch, der insgesamt 9 Punkte umfasst, betont der BBU, dass
radioaktive Stoffe von Gösgen über den Luftweg bis hin zum Wohn­sitz von BBU-Mitgliedern in der Bundesrepublik gelangen können, in die Atemluft und in die Nahrung. Das neue AKW Gösgen II würde eine zusätzliche Produktion und Lagerung von Atommüll verursachen und noch mehr Uran- und Atommülltransporte erfordern. Das Risiko von Transportunfällen, Flugzeugabstürzen und An­schlägen würde zunehmen. Weiterhin betont der BBU, dass Atomenergie kein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakatastrophe ist,
dass eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll der Reaktoren in Gösgen nicht ausgeschlossen werden kann, und dass es nie ein Endlager geben wird, in dem der Atommüll, der im Reaktor Gösgen II anfallen würde, sicher ge­lagert werden kann. Dabei verweist der BBU auf die schlechten Erfahrungen der Endlagerprojekte Asse und Gorleben in der Bundesrepublik.
Weitere Informationen über den BBU unter www.bbu-online.de, über die Schweizerische Allianz „Nein zu neuen AKW unter http://www.nein-zu-neuen-akw.ch und über die Atommüllproblematik in der Schweiz unter http://kaib.ch.
Der BBU ist in der Bundesrepublik Deutschland der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Fördermitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Kontakt und Informationen: www.bbu-online.de, 0228-214032. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

 

 

 

Bonn, 07.07.2010
Staatskanzlei
Kanton Solothurn
Rathaus
CH-4509 Solothurn
Vorab per E-Mail: kanzlei@sk.so.ch

Einspruch gegen die Planung eines AKW Gösgen II

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. setzt sich für den weltweiten Sofortausstieg aus der Atomenergie ein. In diesem Sinne erheben wir auch Einspruch gegen die Pläne zum möglichen Bau eines AKW Gösgen II in der Schweiz. Wir ersuchen Sie: Weisen Sie das Vorhaben zurück und engagieren Sie sich verstärkt für den Einsatz regenerativer Energiequellen.

Zur Begründung:

  1. Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Leben und Eigentum sind durch die Pläne zum Bau des AKW Gösgen II beiderseits der Grenze gefährdet. Umweltverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit sind nicht gegeben. Atomenergie ist unbeherrsch­bar und nicht mit dem garantierten Schutz der Bevölkerung vereinbar.
  2. Radioaktive Stoffe können von Gösgen über den Luftweg bis hin zum Wohn­sitz von BBU-Mitgliedern gelangen – in ihre Atemluft und in die Nahrung.
  3. Wir befürchten Verseuchung und Verstrahlung durch Leckagen, Störfälle und Erdbe­ben. Das AKW Gösgen II würde eine zusätzliche Produktion und Lagerung von Atommüll verursachen und noch mehr Uran- und Atommülltransporte erfordern. Das Risiko von Transportunfällen, Flugzeugabstürzen und An­schlägen nimmt zu.
  4. Bereits im sogenannten Normalbetrieb des AKW Gösgen II würde Radioaktivität frei. In Deutschland do­kumentierte 2007 eine Studie des Bundesamtes für Strahlen­schutz vermehrt Leukämiefälle bei Kleinkindern in AKW-Nähe. Die Ergebnisse der Studie müssen im Zusammenhang mit dem geplanten AKW Gösgen II be­rücksichtigt werden.
  5. Bau und Betrieb des AKW Gösgen II würden den lebensfeindlichen Uranab­bau vermehren.
  6. Atomenergie ist kein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakatastrophe.
  7. Radioaktivität (Strahlung / Partikel) und z. B. tritiumhaltige Abwässer aus Gösgen gefährden vor Ort und entfernt die Landwirtschaft und das Grund- und Trinkwasser.
  8. Eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll der Reaktoren in Gösgen kann grundsätz­lich ebenso wenig ausgeschlossen werden wie Atomspionage.
  9. Es wird nie ein Endlager geben, in dem der Atommüll, der im Reaktor Gösgen II anfallen würde, sicher ge­lagert werden kann. Die schlechten Erfahrungen der Endlagerprojekte Asse und Gorleben sind zu berücksichtigen.

 

Wir behalten uns vor, diesen Einspruch näher zu erläutern und zu ergänzen und beantragen kostenneutral und laufend persönlich über den Stand des Verfahrens informiert zu werden.